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07.05.02 - Allgemein: Indizierungspraxis wird in Frage gestellt

geschrieben von Klaus Reiss um 8:05 Uhr.

Nach einem von MCV in Auftrag gegebenen Vorgutachten durch den EU-Rechtsexperten Prof. Karl Albrecht Schachtschneider von der Universität Nürnberg-Erlangen ist zweifelhaft, ob die deutsche Indizierungspraxis mit dem EU-Recht vereinbar ist.

"Die Regelung stört den Binnenmarkt", urteilt Schachtschneider. Es stelle sich die Frage, ob der Jugendschutz so wichtig sei, dass er die Einschränkung des freien Warenverkehrs rechtfertige. Der Hintergrund: Häufig müssen internationale Spielepublisher Produkte für den deutschen Markt im Rahmen hiesiger Jugendschutzbestimmungen unter hohem Aufwand anpassen oder können Titel aufgrund bestehender oder drohender Indizierung hierzulande gar nicht frei verkaufen. Selbst nach einer Produktanpassung herrscht weitgehend Unsicherheit über eine mögliche Indizierung mit nachfolgender Vertriebsbeschränkung.

"Die große Linie beim Europäischen Gerichtshof ist immer: überall das Gleiche. Deutschland hat schlechte Chancen, wenn es als einziges Land solch ein Gesetz hat". Da es keinen einheitlichen europäischen Jugendschutz gäbe, überlasse der EuGH die Definition von öffentlicher Sittlichkeit zwar den Nationalstaaten. Den freien Warenverkehr könne der deutsche Jugendschutz aber nur einschränken, wen ein starkes nationales Interesse daran bestehe und er nicht über sein eigentliches Ziel hinausschieße. Schachtschneider hält die BPjS aber auch in anderer Hinsicht für anfechtbar.

"Fragwürdig ist nicht nur das Verfahren, sondern das ganze Gremium, das da eingesetzt wird. Diese Entscheidungsstellen, deren demokratische Legitimation mehr als zweifelhaft ist, wurden schon immer kritisiert."

Alle Einzelheiten zu diesem Thema lesen Sie in der Mai-Ausgabe von MCV.

Quelle: MCV

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