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04.06.02 - Allgemein: Keine Indizierung von Online-Auktionshäusern

geschrieben von Klaus Reiss um 15:25 Uhr.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPJS) teilt mit, dass derzeit kein Antrag einer Jugendbehörde zur Indizierung eines Auktionshauses vorliege. Nur wenn ein solcher Antrag vorliegt, kann die Behörde tätig werden. Zudem könne ein Medium wie beispielsweise ein Internet-Auktionshaus nur in die Liste der jugendgefährdenen Schriften aufgenommen werden, wenn von dem Medium selbst eine Gefährdung ausgehe. Dies könne "nach der augenblicklichen Gesetzeslage und der hier bekannten Spruchpraxis der Gerichte [...] nicht dazu führen, dass ein Medium, das den Titel eines anderen jugendgefährdenden Mediums nennt, dann auch selbst jugendgefährdend ist".

Damit stellt die Bundesprüfstelle Äußerungen ihrer Leiterin Elke Monssen-Engberding während der gestrigen Anhörung vor einem Bundestags-Ausschuss klar, die forderte, die Auktionshäuser müssten auf die "Schwarze Liste". Bei der Bundesprüfstelle heißt es heute aber auch, "dass die Angebote der Online-Auktionshäuser 'in großem Umfang' indizierte Ware und ebenfalls bundesweit beschlagnahmte beziehungsweise eingezogene Programme anbieten, ist in der Tat ein Problem für den Jugendschutz". Dies habe bisher immer wieder zu Beschwerden geführt, und zwar vor allem von Kaufhäusern, Videotheken, aber auch von Schulen und Jugendverbänden.

Die Art und Weise der Veröffentlichung stelle einen möglichen Straftatbestand dar, der aber nicht in die Zuständigkeit der Bundesprüfstelle falle, sondern Sache der Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte sei. Frau Monssen-Engberding habe im Rahmen der Anhörung zur möglichen neuen Jugendschutzgesetzgebung lediglich auf ein Problemfeld aufmerksam gemacht. Schließlich handele es sich bei den Auktionshäusern um Vermittler, nicht aber um Anbieter.

Quelle: heise

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